Innovationen

Der BERNDS-Zahnriemenantrieb

Eine saubere Sache

Zahnriemenantrieb
Nie wieder eine Kette schmieren!

Wir verwenden den neuen carbonverstärkten GATES Zahnriemen - kein Öl oder Fett, haltbar und stark im Antritt.
Sie können unseren Zahnriemenantrieb mit allen erhältlichen Nabenschaltungen kombinieren.

Die BERNDS-Faltstütze

Keine Satteljustage nach dem Falten!

Faltstütze
Einzigartig:

Bei unserer Faltsattelstütze bleibt auch nach dem Faltvorgang die Satteleinstellung erhalten.
Kein lästiges und zeitraubendes Nachjustieren mehr.
Wir verwenden darüber hinaus Standardmaße, so dass Sie die am Besten passende Sattelstütze verwenden können.

Die Bernds-Lenkerfixierung

3-fach sicher und flexibel

Lenkerfixierung
Durch unsere Lenkerfixierung bleibt die Lenker- und Vorbaueinstellung auch nach dem Faltvorgang erhalten!
Sie können alle Lenkerformen optimal montieren und immer optimal einfalten.

Das BERNDS-Tandemgelenk

Kompakt und Stabil

Tandemgelenk
Unser Lowstep-Tandem hat das einzige Faltgelenk im Programm:
Einzigartig durch seine Lamellenenkonstruktion, und besonders stabil und sicher.

Das BERNDS-Falttandem Lowstep passt dadurch sogar in den Kofferraum eines VW-Golf - ohne umgeklappte Rückbank!

Das BERNDS-Federelement

Wirksam und wartungsfrei

Federelement
Warum schwer und kompliziert, wenn es auch leicht und einfach geht?

Unser bewährtes, wartungsfreies Feder/Dämpferelement bauen wir in allen BERNDS-Rädern ein.
Das kautschukbasierte Material hat ideale Eigenschaften: eine hohe Eigendämpfung und temperaturunabhängige konstante Federkennwerte!

Die BERNDS-Schutzblechstreben

Flexibel mit Schwung

Schutzblechstreben
Nur ein kleines BERNDS-Detail - aber es zeigt die Liebe zur Perfektion:

Unsere Schutzblechstreben haben wir gebogen, weil sie damit besonders flexibel und stabil sind - und elegant sehen sie auch noch aus.

Der BERNDS-Hinterbau

Kettenwechsel ohne Werkzeug

Hinterbau
Unser BERNDS-Hinterbau ist kettenseitig "offen". Diese auch bei Motorrädern verwendete Bauweise sieht nicht nur gut aus, sondern hat beim Reinigen oder einem Defekt einen unschätzbarer Vorteil:

Sie können die Kette in einem Stück abnehmen, ohne sie zu öffnen.

Die BERNDS-Steuersatzkonstruktion

sicher UND variabel

Steuersatzkonstruktion
Unser Steuersatz verbindet auf geniale Art die Vorteile der Ahead-Bauweise mit denen eines klassischen Schraubsteuersatzes.

Die BERNDS-Falttechnik

Einfach, schnell - und sicher!

Falttechnik
EINFACH: Nur 4 Schritte - der "Usability"-Sieger!

SCHNELL: In 10 Sekunden Ein- oder Entfalten - ohne Lenker- oder Satteljustage!

SICHER: Bereits bei offenen Verschlüssen sitzt alles am Platz - kein Schnellverschluss übernimmt mechanisch tragende Funktionen

Die BERNDS-Verkabelung

extrem zuverlässig

Verkabelung
Gerade bei Falträdern sind alle Kabel und Züge besonderen Belastungen ausgesetzt.

Der BERNDS-Bremsbooster

passt und packt immer

Bremsbooster
An alle, die gern das "Mehr" an Ansprache haben:

Wir haben extra einen modifizierten Booster für die hydraulischen Felgenbremse (HS33) entwickelt!

Unsere Vorderradbremse …

sitzt HINTER der Gabel

Vorderradbremse
BERNDS hat mitgedacht:

Unsere Vorderrad-Felgenbremse drückt sich in Aktion zwischen die Gabelholme und stabilisiert sich. Dadurch quietscht sie nicht, und lässt sich besser dosieren und einstellen.

Die BERNDS-Rücklichthalterung

Einfach und genial

Rücklichthalterung
Eine der Kleinigkeiten, die den Unterschied ausmachen:

Unsere patentierte Rücklicht­hal­ter­ung aus Federstahl sorgt für eine sichere und einfache Befestigung des Rücklichts - auch wenn Sie einmal ohne Schutzbleche oder Gepäckträger fahren, sind Sie immer verkehrssicher unterwegs.
Un­se­re In­no­va­tio­nen auf einen Blick

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit
1. Für Verträge zwischen dem Unternehmen Bernds GmbH & Co. KG (im Folgenden BERNDS genannt) und der anderen Vertragspartei (im Folgenden Besteller genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote von BERNDS in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Bestellers stellt ein Angebot an BERNDS zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn eine Bestellung bei BERNDS aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief, wonach der Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufgeführt werden (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Bestellerangebotes dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei BERNDS eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn BERNDS das bestellte Produkt an den Besteller versendet.
2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

§ 3 Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Falls ein Lieferant von BERNDS trotz vertraglicher Verpflichtung BERNDS nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist BERNDS zum Rücktritt berechtigt.

§ 4 Versandkosten, Lieferzustand und Gewährleistung
1. BERNDS erhält vom Besteller bei einem Versand
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 40,00 € für ein Faltrad und 70,00€ für ein Tandem. Versandspesen für Porto, Verpackung, Versicherung und Transport-Versicherung. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands, jedoch innerhalb der Europäischen Union richten sich diese Versandspesen nach dem Aufwand. Für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union werden Versandspesen nach Anfrage berechnet.
2. BERNDS tritt dafür ein, sorgfältig vormontierte, jedoch versandfähige Fahrräder zu liefern. Für die Endmontage übernimmt BERNDS keine Haftung.
3. Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Waren beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

§ 5 Transportschäden und Transportversicherung
Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so hat der Besteller solche Fehler sofort gegenüber dem Speditionsfahrer, der die Artikel anliefert, zu reklamieren. Nur bei Schäden die sofort auf den Lieferpapieren der Spedition vermerkt werden, hat der Besteller gegenüber BERNDS einen Schadensersatzanspruch. Bitte im Schadensfall, auch bei einem defekten Karton, immer „Ware beschädigt“ auf den Lieferpapieren der Spedition vermerken.
Bei einer kleinen Beschädigung, wie
beispielsweise defektes Rücklicht, wird darum gebeten, die Art der Beschädigung auf dem Lieferschein zu vermerken und die Ware anzunehmen. Bei einer größeren Beschädigung, wie beispielsweise Vorder- oder Hinterrad verbogen, wird darum gebeten, die Annahme zu verweigern.

§ 6 Preise, Zahlung
1. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile jedoch zzgl. Versandkosten wie im Bestellvorgang ersichtlich. Sollte der Warenpreis im Katalog von der Preisliste auf der Internetseite von BERNDS abweichen, so gilt der Preis im Internet. Allerdings bleiben Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
2. Als Zahlart werden die Vorkasse und die Nachnahme angeboten, allerdings mit der Einschränkung, dass bei Bestellungen aus dem Ausland nur Zahlungen per Vorkasse akzeptiert werden.
a) Bei Nutzung der Vorkasse hat der Besteller bereits vor Lieferung der Ware den fälligen Gesamtbetrag einschließlich Versandspesen unter Angabe der Kunden- und Auftragsnummer, seines Vor- und Nachnamens auf das Konto 46219275 bei Der Sparkasse Detmold, BLZ 47650130 zu zahlen.
b) Bei einer Zahlung per Nachnahme hat der Besteller den Warenpreis zzgl. der Versandspesen, der Nachnahmegebühr und den Zustellgebühren bei Lieferung der Ware in bar an den Zustelldienst zu entrichten. Es entsteht neben den Versandspesen eine zusätzliche Nachnahmegebühr sowie eine Zustellgebühr.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BERNDS anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Nacherfüllung, Mängelhaftung
1. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. BERNDS haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet BERNDS nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von BERNDS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern BERNDS fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Sollte der Besteller einen Mangel feststellen, so soll er sich mit BERNDS in Verbindung setzen. Beanstandete Kleinteile liefert BERNDS für den Besteller nach und gibt ihm Gelegenheit das Originalteil zurückzusenden, sperrige Artikel lässt BERNDS abholen. Der Besteller erhält dann mangelfreien Ersatz frei Haus. Die Gewährleistung entfällt, wenn durch Reparaturversuche Verschlechterung eintritt oder die Schadensursache dadurch nicht mehr feststellbar ist.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
BERNDS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware so lange vor, bis der Kunde den Kaufpreis für alle Waren aus einer kompletten Bestellung vollständig beglichen hat.

§ 10 Rückgaberecht
1. Bei einem Fernabsatzvertrag steht dem Besteller ein einwöchiges Rückgaberecht der Ware zu; die Frist beginnt nicht vor Erhalt der Ware. D.h. der Besteller kann die erhaltene Ware, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von einer Woche, durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, kann die Rückgabe durch Rücknahmeverlangen z.B. per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail, erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Bekanntgabe des Rücknahmeverlangens an:

BERNDS GmbH & Co. KG
32756 Detmold
Tel. 05231 17777
Fax 05231 17778
info@bernds.de
www.bernds.de

BERNDS veranlasst daraufhin die Rückholung. Die Rückgabe der Artikel muss in der Originalverpackung erfolgen.
2. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
3. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
4. Ein Rückgaberecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind.

§ 11 Rückgabefolgen
1. Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts nach § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung z.B. Probefahrt, wie sie dem Besteller etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Wenn der Besteller von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, wird der Kaufvertrag hinfällig.
2. Der Wertersatz ist in angemessener Höhe zu entrichten; im Zweifel sind 10% des Kaufpreises als pauschalierter Betrag angemessen. Dem Besteller steht das Recht zu, einen wesentlich niedrigeren Betrag als diesen pauschalierten Betrag im konkreten Fall als angemessen nachzuweisen.

§ 12 Datenschutz
Die Behandlung der Adressdaten des Bestellers erfolgt grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Zum Zwecke der Kreditprüfung und bei berechtigtem Interesse pflegt BERNDS einen Datenaustausch mit dem jeweiligen Finanzierungspartner sowie der SCHUFA.

§ 13 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird bei BERNDS nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs dementsprechend nicht mehr abgerufen werden. Der Besteller kann die Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Abschicken seiner E-Mail ausdrucken.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Besteller Unternehmer ist oder seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt Detmold als Gerichtsstand vereinbart.
3. Erfüllungsort ist Detmold/Deutschland.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.


Detmold, den 01.08.2005